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Wenn Sie Fragen zu notariellen Testamenten oder Erbverträgen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie uns gern unter 0511 / 60 67 79 14 anrufen oder uns eine E-Mail (notar@leiss-rechtsanwaelte.de) senden.
Testament, Erbvertrag, Pflichtteil
Mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag beugen Sie Streit über Ihren Nachlass vor und stellen sicher, dass auch nach Ihrem Ableben alles nach Ihren Wünschen und Vorstellungen verläuft.
4 gute Gründe, die für ein notarielles Testament oder Erbvertrag sprechen:
Wenn Sie Fragen zu notariellen Testamenten oder Erbverträgen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie uns gern unter 0511 / 60 67 79 14 anrufen oder uns eine E-Mail (notar@leiss-rechtsanwaelte.de) senden.
Enno Leiss
Notar in Hannover
Tel: 0511 / 60 67 79 14
Team E-Mail
Wenn kein Testament oder Erbvertrag errichtet wurde, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Ausgangspunkt aller Überlegungen ist deshalb die Frage: Wie wäre denn die gesetzliche Erbfolge?
Zunächst klären wir deshalb mit Ihnen, von wem Sie nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt würden. Wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht zufrieden sind, sollten Sie ein Testament errichten.
Je nachdem, in welcher Lebensphase Sie sich befinden, wird ein Einzeltestament, das sich schnell und einfach ändern lässt, oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament mit wechselseitiger Erbeinsetzung (Berliner Testament) und mit einer gewissen Bindungswirkung oder ein Erbvertrag das richtige Instrument sein, um Ihren letzten Willen festzulegen.
Sie können ein wirksames Testament auch ohne notarielle Begleitung und ohne vorhergehende Beratung durch einen Notar errichten. Wichtig hierbei ist, die richtige Form zu wahren: Gemäß § 2247 BGB kann „ein Testament durch eine eigenhändig (also vollständig handschriftlich !) geschriebene und unterschriebene Erklärung“ errichtet werden. Diese Variante der Testamentserrichtung ist frei von Kosten.
Haben Sie sich aber für die Beratung und die Beurkundung durch einen Notar entschieden, sind die von dem Notar zu erhebenden Gebühren gesetzlich festgelegt und berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Kosten eines Testamentes oder Erbvertrages, mit dem beispielsweise über den ganzen Nachlass verfügt wird, richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens; etwaige Verbindlichkeiten werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Werts Ihres Vermögens (Reinvermögen i.S. von §102 GNotKG).
Vereinfachte Beispielberechnung* der (ca.-) Notarkosten eines (Einzel-) Testamentes :
Reinvermögen | 50.000 € | 500.000 € |
Entwurf und Beurkundung des Testamentes | 165,00 € | 935,00 € |
Ausdrucke/Kopien/Scans (geschätzt) | 10,00 € | 10,00 € |
Post- und Telekommunikation (pauschal) | 20,00 € | 20,00 € |
Gesamt (netto) | 195,00 € | 965,00 € |
Zum Vergleich: Würde nur ein privatschriftliches Testament errichtet werden, so würden im Todesfall bei einem Geschäftswert von 50.000 € zwei Gebühren beim Nachlassgericht für die Beantragung und die Erteilung des Erbscheins in Höhe von jeweils 165,00 € anfallen, den das notarielle Testament ersetzen kann. Der Notar kann also bis zu 50% der sonst anfallenden Kosten sparen.
Weitere vereinfachte Beispielberechnung* der (ca.-) Notarkosten eines gemeinschaftlichen (Ehegatten-)Testamentes oder Erbvertrages :
Reinvermögen | 50.000 € | 500.000 € |
Entwurf und Beurkundung des Testamentes | 330,00 € | 1.870,00 € |
Ausdrucke/Kopien/Scans (geschätzt) | 10,00 € | 10,00 € |
Post- und Telekommunikation (pauschal) | 20,00 € | 20,00 € |
Gesamt (netto) | 360,00 € | 1.900,00 € |
* Die Notar- und Gerichtskosten ergeben sich aus dem Gesetz und sind für den Notar zwingend. Er darf weder mehr noch weniger als die gesetzlichen Gebühren verlangen. Soweit hier eine vereinfachte Kostenaufstellung bereitgestellt wird, dient dies allein der ersten Information, über die zu erwartende Höhe der Kosten. Die tatsächliche Höhe ist immer vom Einzelfall abhängig.
Mein Amtsbereich umfasst neben der Landeshauptstadt Hannover die angrenzenden Städte Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze. Beurkundung werden in unserer Geschäftsstellen Georgstraße 44, 30159 Hannover vorgenommen.