Kontakt
Wenn Sie Fragen zu Veränderungen bei Ihrem Unternehmen oder zu den Themen Vorsorge und Unternehmensnachfolge haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail senden. Wir geben Ihnen gern Auskunft.
Nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens, sondern insbesondere auch bei dessen Führung stellen sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen z.B. hinsichtlich
In vielen dieser gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten ist die Begleitung (auch) durch einen Notar gesetzlich zwingend vorgesehen und sei es, dass eine Handelsregisteranmeldung erforderlich wird.
Neben diesen klar gesellschaftsrechtlichen Themen sollten Unternehmer:innen jedoch auch über eine Vorsorge für Scheidung, Krankheit und Tod oder schlichte örtliche Abwesenheit nachdenken. Eheverträge, Testamente und Erb- und Pflichtteilsverträge können wie auch Vollmachten, insbesondere Stimmrechts- und Registervollmachten dazu beitragen, dass eine persönliche Krise nicht auch zu einer Krise des Unternehmens wird.
Wenn Sie Fragen zu Veränderungen bei Ihrem Unternehmen oder zu den Themen Vorsorge und Unternehmensnachfolge haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail senden. Wir geben Ihnen gern Auskunft.
Georg Borchers
Notar in Hannover
Tel: 0511 / 340 96 82
Team E-Mail
Dr. Thomas Remmers
Notar in Hannover
Tel: 0511 / 340 96 33
Team E-Mail
Enno Leiss
Notar in Hannover
Tel: 0511 / 60 67 79 14
Team E-Mail
Kapitalmaßnahmen – Veränderungen im Gesellschafterbestand – Umwandlung.
Jedes aktive Unternehmen ist beständig im Wandel. Nicht nur steuerliche Aspekte erfordern es, die Strukturen und Beteiligungen sowie die Ausstattung mit Kapital dem gewandelten Bedarf anzupassen, damit das Unternehmen handlungs- und zukunftsfähig bleibt.
Änderungen im bestehenden Unternehmen betreffen oftmals:
Bei allen Struktur- und Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und Umwandlungsvorgängen gibt es verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Im Zusammenspiel mit Ihnen und Ihrem Steuerberater kümmern wir uns um notwendige Anpassungen Ihrer Gesellschaftsverträge sowie die Gestaltung der sonstigen Verträge.
Vollmacht – Übergabevetrag – Testament – Pflichtteilsverzicht
Als Unternehmer:in sollten Sie die Antwort auf folgende Fragen kennen:
Was passiert, wenn ein Gesellschafter aufgrund Alters, Krankheit oder Tod ausscheidet?
Wer soll, wer darf auf keinen Fall nachrücken?
Wie werden ausscheidende Gesellschafter oder ihre Erben versorgt, verbleibende Gesellschafter abgesichert?
Was geschieht bei Insolvenz, Scheidung sowie einem Krankheits- oder sogar Todesfall?
Als Unternehmer:in tragen Sie Verantwortung nicht nur für den wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch für eine angemessene Störfallvorsorge, also insbesondere für Krankheit und Tod. Nicht nur können Führungslosigkeit und eine ungeklärte Nachfolge den Bestand Ihres Unternehmens gefährden, im Zweifel wirkt sich eine mangelnde Vorsorge nachteilig auf die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens aus. Es lohnt sich deshalb, die Unternehmensnachfolge frühzeitig zu planen. Mit durchdachten Regelungen können Sie für viele Eventualitäten vorsorgen und auch steuerliche Vorteile ausschöpfen, wie z. B. durch lebzeitige Übertragung.
So können Sie vorsorgen durch
Regelungen zur Unternehmensnachfolge unterliegen dem Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht. Bei der Ausarbeitung der für Sie optimalen Gestaltung stimmen wir uns mit Ihrem Steuerberater ab bzw. setzen das steuerliche Konzept Ihres Steuerberaters zivilrechtlich um.
Nachfolgeklauseln können ein gültiges Testament wirtschaftlich aushebeln. Bringen Sie deshalb ein vorhandenes Testament, den Erb- oder Ehevertrag zu der Vorbesprechung bitte mit, damit wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Lösung ausarbeiten kann.