Vorsorge ist Pflicht für jede Unternehmerpersönlichkeit
Als Unternehmer:in sollten Sie die Antwort auf folgende Fragen kennen:
Was passiert, wenn ein Gesellschafter aufgrund Alters, Krankheit oder Tod ausscheidet?
Wer soll, wer darf auf keinen Fall nachrücken?
Wie werden ausscheidende Gesellschafter oder ihre Erben versorgt, verbleibende Gesellschafter abgesichert?
Was geschieht bei Insolvenz, Scheidung sowie einem Krankheits- oder sogar Todesfall?
Der Verantwortung gerecht werden
Als Unternehmer:in tragen Sie Verantwortung nicht nur für den wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch für eine angemessene Störfallvorsorge, also insbesondere für Krankheit und Tod. Nicht nur können Führungslosigkeit und eine ungeklärte Nachfolge den Bestand Ihres Unternehmens gefährden, im Zweifel wirkt sich eine mangelnde Vorsorge nachteilig auf die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens aus. Es lohnt sich deshalb, die Unternehmensnachfolge frühzeitig zu planen. Mit durchdachten Regelungen können Sie für viele Eventualitäten vorsorgen und auch steuerliche Vorteile ausschöpfen, wie z. B. durch lebzeitige Übertragung.
So können Sie vorsorgen durch
- individuelle notarielle General- und Vorsorgevollmachten. Ist eine Stellvertretung nach Gesellschaftsvertrag nicht zulässig, ist auch der Gesellschaftsvertrag anzupassen.
- Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag.
- Übertragung des Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen durch Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Verkauf.
- Passende erb- und ehegüterrechtliche Regelungen durch Testament, Erbvertrag und Ehevertrag sowie Pflichtteilsverzicht.
Regelungen zur Unternehmensnachfolge unterliegen dem Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht. Bei der Ausarbeitung der für Sie optimalen Gestaltung stimmen wir uns mit Ihrem Steuerberater ab bzw. setzen das steuerliche Konzept Ihres Steuerberaters zivilrechtlich um.
Nachfolgeklauseln können ein gültiges Testament wirtschaftlich aushebeln. Bringen Sie deshalb ein vorhandenes Testament, den Erb- oder Ehevertrag zu der Vorbesprechung bitte mit, damit wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Lösung ausarbeiten kann.